Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.dibiwohnplus.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit den oben genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.
Es gibt keine Version der Seite in Leichter Sprache.
Es gibt keine Erklärung der Seite in Gebärdensprache.
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
• Ausfüllbare PDF-Dokumente
• PDF-Dokumente
• Video-Dateien
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.05.2026 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 29.05.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Medienanstalt arbeitet kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit. Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter kommunikation(at)medienanstalt-rlp.de
Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Kommunikation
Turmstraße 10
D-67059 Ludwigshafen
Tel.: +49 621 5202-0
Fax: +49 621 5202-152
E-Mail: mail(at)medienanstalt-rlp.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach einer Rückmeldung des oben genannten Kontakts keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 06131 / 16-5342
Fax: 06131 / 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
